Geschäfts- und Lieferbedingungen AGB`s

Die Regelung aller Geschäftsbeziehungen zwischen unseren Kunden und uns erfolgt nur auf der Grundlage der nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen.
A Lieferung

Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

Die Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich. Etwaige Terminüberschreitungen rechtfertigen keine Schadensersatzansprüche.

Betriebsstörungen und von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten entbinden uns von der Verpflichtung zur Lieferung, berechtigen den Kunden aber nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

Für Lieferungen außerhalb der üblichen Geschäftszeit können zusätzliche Kosten berechnet werden.

Die Waren werden in einwandfreiem Zustand geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie der Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich beim Empfang geltend zu machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels direkt der Firma Schankexpress vorzutragen. Nach Ablauf von 1 Tag seit der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen, die Ware gilt als mangelfrei geliefert. Die Firma Schankexpress ersetzt solche Schäden, die nachweislich durch ihr Verschulden entstanden sind. Ansprüche aus Folgeschäden sind ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das alle gelieferten Getränke kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert werden müssen, da besonders die Haltbarkeit von Süßgetränken begrenzt ist. Schäden infolge unsachgemäßer Beförderung, Behandlung und Lagerung durch den Kunden gehen selbstverständlich nicht zu Lasten der Firma Schankexpress.

Unsere Lieferungen umfassen den Hintransport des Vollgutes und den Rücktransport des Leergutes sowie der Leihware. Mit der Ankunft des Lieferfahrzeuges beim Kunden geht die Gefahr auf den Käufer über. Bei Selbstabholung oder Abholung durch Beauftragte des Kunden reisen Voll- und Leergut, sowie Leihware auf dem Hin- und Rücktransport auf Gefahr des Kunden.

B Lebensmittelkennzeichnungspflicht

Die laut der EU Lebensmittelinformationsverordnung -VO ( EU) 1169/ 2011 LMIV notwendigen Angaben zur Abgabe von Getränkegroßgebinden erfragen Sie bitte direkt bei uns, der Firma Schankexpress.

C Werbemittel/Inventar/Leihartikel

Die von Schankexpress an den Käufer zur Verfügung gestellten Gegenstände ( Leihinventar, Leihreklame, Mietartikel, CO², Leihartikel) bleiben Eigentum des jeweiligen Lieferanten, der diese Gegenstände zur Verfügung stellt. Dem Kunden obliegt bezüglich dieser Gegenstände die Sorgfaltspflicht eines Kaufmannes. Die Rechte aus mittelbarem Besitz behalten wir uns vor und berechnen dem Kunden für nicht zurückgegebene Gegenstände den Wiederbeschaffungspreis bzw. den Preis, der uns in Rechnung gestellt wird (zzgl.Spesen).Bei Gegenständer die mit Mängeln / Beschädigungen zurückgegeben werden trägt der Kunde alle Kosten, die für die Beseitigung der Mängel / Schäden entstehe, auch wenn diese
durch Dritte verursacht wurden. Mit Entgegennahme der vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Gegenstände wird Zustand und Funktionstüchtigkeit bestätigt. Schankwagen sind ausschließlich zum Bierausschank vorgesehen, bei Verwendung von Fassbrause werden dem Kunden zusätzlich 150,00€ Reinigungsgebühr in Rechnung gestellt.

D Zahlungen

Alle Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste und nur auf Rechnung. Bei Kommissionsgeschäften behält sich Schankexpress vor 50% -100% der Angebotssumme vor/bei Lieferung/Abholung als Vorauszahlung zu fordern. Die Rechnung ist sofort zu begleichen, sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Hat sich nach unserer Meinung die Kreditwürdigkeit eines Kunden verschlechtert, so sind wir berechtigt, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder die Lieferung einzustellen, auch wenn bereits längere, regelmäßige Geschäftsbeziehungen bestehen. Die Firma Schankexpress ist berechtigt, von dem Kunden Kostenersatz für Mahnungen und Bank-Rücklastschriften zu verlangen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zahlungs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

E Leergut / Vollgut

Für das Leergut - das sind Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer – wird dem Kunden der jeweils vereinbarte bzw. allgemein geltende Pfandsatz erhoben und nach Abholung/Rückgabe der Ware, vor Rechnungsstellung, verrechnet. Das Leergut wird nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch überlassen.

Bei Kommissionsware die mit weniger als 50% Verbrauch zurück gegeben wird, fällt eine Mindermengenabnahme von 10% des jeweiligen vollen Rechnungspreises, zusätzlich zu dem tatsächlichen Verbrauch, an. Es wird ausschließlich und ohne Ausnahme nur Vollgut in vollen Kisten / vollen Fässern / vollen Kartons zurück genommen. Für angerissene Kästen/Kisten sowie Fässer ist der volle Preis zu entrichten, bei behalten der Ware zzgl. der Leergutskosten.

F Nachsichtsklausel

Von uns stillschweigend geübte Nachsicht gilt nicht als Änderung der jeweiligen Bedingungen auch wenn die Nachsicht mehrfach erfolgte.

G Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung, Abnahme und Eigentumsübereignung, sowie Zahlungen und Rückgabe des Leergutes ist Frankfurt Oder, Deutschland.

Gerichtsstand ist Frankfurt Oder, Deutschland.

Durch seine Bestellung erkennt der Kunde die vorstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung in Textform.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden, sofern dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines vertraglichen oder vertragsähnlichen Verhältnisses oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist oder im berechtigten Interesse von uns erfolgt. Der Kunde berechtigt Getränke Ewald ausdrücklich zur Weitergabe und Übermittlung von Kundenspezifischen Absatzdaten zur zweckgebundenen Abrechnung von Industrieverträgen, Konditionsabreden sowie alle diesem Sinne entsprechenden Vereinbarungen.

Dresden, den 01.01.2019